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   OVG Sachsen, 30.01.2019 - 4 A 1067/18.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35464
OVG Sachsen, 30.01.2019 - 4 A 1067/18.A (https://dejure.org/2019,35464)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.01.2019 - 4 A 1067/18.A (https://dejure.org/2019,35464)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 4 A 1067/18.A (https://dejure.org/2019,35464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 105, AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Gehörsverstoß; Verfahrensfehler; Asyl; Protokollierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1997 - 8 B 334/97

    Darlegung eines Zulassungsgrundes; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2019 - 4 A 1067/18
    Dafür ist indes nicht erforderlich, dass der Zulassungsgrund ausdrücklich benannt wird (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20. März 1997, NVwZ 1997, 1232).
  • OVG Sachsen, 30.01.2001 - A 4 B 489/00

    D (A), Verfahrensrecht, Mündliche Verhandlung, Protokoll,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2019 - 4 A 1067/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind in die Niederschrift über die mündliche Verhandlung in Asylsachen die tatsächlichen Angaben von Asylbewerbern zu ihren individuellen Asylgründen, d. h. zu den in ihre Sphäre fallenden Ereignissen und persönlichen Erkenntnissen aufzunehmen, weil der Zweck der Verhandlungsniederschrift darin liegt, den tatsächlichen Entscheidungsstoff zu sichern und eine Nachprüfung des Urteils durch ein Rechtsmittelgericht zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschl. v. 27. September 2018 - 4 A 1070/18 -, unter Verweis auf Senatsbeschl. v. 30. Januar 2001 - A 4 B 489/00 -, juris Rn. 4 ff. = SächsVBl. 2001, 126; zustimmend Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 105 Rn. 11; Dolderer, in: Sodan / Ziekow a. a. O., § 105 Rn. 10, 54).
  • OVG Sachsen, 04.02.2022 - 5 A 1231/19

    Rechtliches Gehör; Erkenntnismittelliste; Protokoll; grundsätzliche Bedeutung;

    Das Vorliegen dieses Zulassungsgrundes lässt sich hierbei insbesondere auch nicht dem Umstand entnehmen, dass nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in die Niederschrift über die mündliche Verhandlung in Asylsachen die tatsächlichen Angaben von Asylbewerbern zu ihren individuellen Asylgründen aufzunehmen sind (vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. 30. Januar - 4 A 1067/18.A -, juris), worauf die Klägerin im Rahmen der von ihr gerügten Gehörsverletzung verweist.
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